Vorsichtig geschätzt 5 Mrd. Euro Steuerausfälle hat der Fiskus jedes Jahr wegen manipulierten Registrierkassen zu beklagen. Denn aufgrund der fortschreitenden Technisierung ist es heute problemlos möglich, digital Grundaufzeichnungen in elektronischen Kassen unerkannt zu löschen oder zu verändern.
Als Gegenmaßnahme hat die Bundesregierung am 13.07.2016 den „Entwurf eines Gesetzes zum Schutz vor Manipulationen an digitalen Grundaufzeichnungen“ auf den Weg gebracht. Ab 2020 sollen die folgenden Neuerungen auf die Nutzer und Hersteller zukommen:
Hinweis: Zu den Fragen, ob Ihre Kassensoftware den neuen Anforderungen genügt und welche Schritte nötig sind, damit Sie auch nach 2020 noch ein gesetzeskonformes Kassensystem verwenden, beraten wir Sie gern persönlich.
Der Gesetzentwurf sieht übrigens Bestandschutz für diejenigen Registrierkassen vor, die aufgrund der Verlautbarung des Bundesfinanzministerium vom 26.11.2010 angeschafft oder ausgerüstet wurden, aber den nun geplanten technischen Anforderungen nicht genügen. Alle nach dem 25.11.2010 und vor dem 01.01.2020 erworbenen Registrierkassen dürfen längstens bis zum 31.12.2020 weiter verwendet werden, sofern es technisch nicht möglich ist, sie nachzurüsten. Prüfen Sie daher bitte rechtzeitig, ob Ihre Kasse aufgerüstet werden kann. Stellt sich erst bei einer Kassenprüfung heraus, dass das möglich gewesen wäre, gilt die Bestandsschutzregelung nicht.
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