Hausbesitzer: Handwerkerleistungen: Kosten für Einbruchsschutz sind absetzbar

Hausbesitzer: Handwerkerleistungen: Kosten für Einbruchsschutz sind absetzbar

Alarmanlagen, Überwachungskameras und einbruchhemmende Fenster -viele Haushalte werden nachträglich gegen Einbrüche gesichert. Wer sein Eigenheim nachrüsten lässt, sollte wissen, dass er 20{4c2f5097d12930d9ca4d06355a6193e25847fab98933e6bbd6be388ab62daf30} der hierbei anfallenden Handwerkerlöhne, Fahrt- und Maschinenkosten von der Einkommenssteuer abziehen kann; begrenzt ist der Steuerbonus auf 1.200 Euro pro Jahr. Die Kosten für die verbaute Sicherheitstechnik sind allerdings nicht absetzbar. 

Beispiel: Ein Privathaushalt zahlt für den nachträglichen Einbau einer Alarmanlage insgesamt 4.000 Euro, darin enthalten sind Handwerkerlöhne von 1.300 Euro (einschließlich Umsatzsteuer). Die Löhne können auf dem Hauptvordruck der Einkommenssteuererklärung abgerechnet werden, so dass das Finanzamt einen Steuerbonus von 260 Euro (20{4c2f5097d12930d9ca4d06355a6193e25847fab98933e6bbd6be388ab62daf30} von 1.300 Euro) von der Einkommenssteuer abzieht.

Diese Steuermäßigung gewährt der Fiskus allerdings nur dann, wenn der private Auftraggeber eine Rechnungfür die Leistungen erhalten und den Rechnungsbetrag unbar auf das Konto des Leistungserbringers gezahlthat. Durch diese Abzugsvoraussetzungen will der Gesetzgeber die Schwarzarbeit in Privathaushalten bekämpfen.

Hinweis: Seit 2015 werden einbruchhemmende Baumaßnahmen über zinsgünstige Kredite und Zuschüsse der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) gefördert. Wer diese Vergünstigungen in Anspruch nimmt, darf die Handwerkerkosten allerdings nicht steuerlich absetzen. Private Auftraggeber sollten daher vorab durchrechnen, ob eine Förderung über die KfW oder der Steuerbonus günstiger ist.

Über den Autor

Steuerberater Rüben Weich Krause administrator

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